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   BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95   

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https://dejure.org/1996,4651
BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95 (https://dejure.org/1996,4651)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1996 - IX ZR 147/95 (https://dejure.org/1996,4651)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95 (https://dejure.org/1996,4651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 552
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1995 - IX ZR 147/95, ZIP 1995, 929, 930).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften auch unter Geltung der Insolvenzordnung unwirksam ist (BGHZ 160, 107, 109 f im Anschluss an die zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO ergangene Rechtsprechung: BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Konkursordnung ist die unter Berufung auf eine Konzernverrechnungsklausel nach Eröffnung des Verfahrens erklärte Aufrechnung gemäß § 55 Satz 1 Nr. 2 KO unwirksam, wenn die Fremdforderung nicht vor Konkurseröffnung abgetreten worden ist (BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 318/01

    Anfechtung der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners aus einem vereinbarten

    Die Zahlungseinstellung folgt aus einem Verhalten des Schuldners, in dem nach außen zum Ausdruck kommt, daß er einen erheblichen Teil seiner Verbindlichkeiten wegen eines Mangels an Geldmitteln nicht lediglich kurzfristig nicht zu erfüllen vermag (st. Rspr.: BGHZ 149, 178, 184 f; BGH, Urt. v. 27. April 1995 - IX ZR 147/95, ZIP 1995, 929, 930).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 6 U 102/07

    Haftung der aus Gemeindevertretern bestehenden Mitglieder einer Stadtwerke GmbH

    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann dabei ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1995, IX ZR 147/95; BGH, Urteil vom 20.11.2001, IX ZR 48/01, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02

    Verbundene Unternehmen: Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im

    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • OLG Jena, 04.12.2014 - 1 U 981/13

    Ratenzahlungen als gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen eines Schuldners im

    Entgegen der Annahme des Landgerichts hatten die für die Beklagten zu 1) handelnden Personen, auf deren Kenntnis es ankommt, nämlich die Vertreter der Beklagten zu 1) und die Mitarbeiter der Beklagten zu 2) als Empfangsbeauftragter der Beklagten zu 1) (BGH, Urteil vom 27.4.1995 - IX ZR 147/95, [...] Rn. 36; Beschluss vom 12.3.2009 - IX ZR 85/09, [...] Rn. 3) bei Vornahme der Überweisungen Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin.
  • OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07

    Nachträgliche Bestimmung einer anderen Tilgungsreihenfolge nach Erklärung der

    Nach der Rechtsprechung des BGH sei eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften unter der Geltung der Insolvenzordnung unzulässig (BGHZ 160, 107, 109 f.; 81,, 15, BGH WM 1991, 251, 252; ZIP 1996, 552).
  • OLG Koblenz, 01.07.2004 - 2 U 376/03

    Schutz einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbenen

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